Bilanzrecht
Linde Verlag
2010
21.12.2009
1184 Seiten
LEINEN
ISBN: 9783707305593
Klaus Hirschler (Hrsg.)
Der Bilanzrechtskommentar setzt die in Österreich neue Idee um, nicht nur die Vorschriften für den unternehmensrechtlichen Einzelabschluss – mit Rechtsstand 30.9.2009 – zu kommentieren, sondern diesen auch die Gewinnermittlungs- und Gliederungsvorschriften der IFRS gegenüberzustellen. Damit steht erstmals ein Handkommentar des österreichischen Rechnungslegungsrechts zur Verfügung, der auch die Darstellung internationaler Rechnungslegungsvorschriften enthält.
Kompakt
Das gesamte Bilanzrecht (Einzelabschluss) in einem Band! Die klare Gliederung ermöglicht die schnelle Beantwortung auch komplexer Fragestellungen.
Umfassend
Die Kommentierung berücksichtigt die Verknüpfung der bilanzrechtlichen Normen mit dem Steuerrecht und den Bestimmungen der IFRS.
Aktuell:
Rechtslage, Judikatur und Verwaltungspraxis auf dem neuesten Stand! Der Ministerialentwurf zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ist am Beginn der davon betroffenen Paragraphen bereits berücksichtigt.
Ideal für den Gebrauch in der Praxis:
Die Kommentierung konzentriert sich auf die in der täglichen Praxis anfallenden Fragen; die kompakte und dennoch profunde Darstellung macht das Werk für jeden mit dem Bilanzrecht Befassten zu einem unverzichtbaren Arbeitsbehelf.
Bilanzrecht
Einzelabschluss Kommentar
198,00 €
Der umfassende Praxiskommentar herausgegeben von a.o. Univ.-Prof. Dr. Klaus HirschlerDer Bilanzrechtskommentar setzt die in Österreich neue Idee um, nicht nur die Vorschriften für den unternehmensrechtlichen Einzelabschluss – mit Rechtsstand 30.9.2009 – zu kommentieren, sondern diesen auch die Gewinnermittlungs- und Gliederungsvorschriften der IFRS gegenüberzustellen. Damit steht erstmals ein Handkommentar des österreichischen Rechnungslegungsrechts zur Verfügung, der auch die Darstellung internationaler Rechnungslegungsvorschriften enthält.
Kompakt
Das gesamte Bilanzrecht (Einzelabschluss) in einem Band! Die klare Gliederung ermöglicht die schnelle Beantwortung auch komplexer Fragestellungen.
Umfassend
Die Kommentierung berücksichtigt die Verknüpfung der bilanzrechtlichen Normen mit dem Steuerrecht und den Bestimmungen der IFRS.
Aktuell:
Rechtslage, Judikatur und Verwaltungspraxis auf dem neuesten Stand! Der Ministerialentwurf zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ist am Beginn der davon betroffenen Paragraphen bereits berücksichtigt.
Ideal für den Gebrauch in der Praxis:
Die Kommentierung konzentriert sich auf die in der täglichen Praxis anfallenden Fragen; die kompakte und dennoch profunde Darstellung macht das Werk für jeden mit dem Bilanzrecht Befassten zu einem unverzichtbaren Arbeitsbehelf.
Pressestimmen
Standard von 13. Jänner 2010
Der Kommentar von Klaus Hirschler (Hrsg.) behandelt vor allem den unternehmensrechtlichen Einzelabschluss, aber auch IFRS-Regeln und steuerrechtliche Gewinnermittlungsregeln.
von 11. Februar 2010
Die Kommentierung des Bilanzrechts für den Einzelabschluss beschränkt sich auf die für die Aufstellung und Offenlegung maßgeblichen Bestimmungen des ersten, zweiten und vierten Abschnittes des Dritten Buches des UGB. Neu ist, dass dieser Kommentierung auch die Gewinnermittlungs- und Offenlegungsvorschriften der IFRS sowie die steuerrechtlichen Gewinnermittlungsregeln gegenübergestellt werden.
von 6. Februar 2010
Neu ist, dass dieser Kommentierung auch die Gewinnermittlungs- und Offenlegungsvorschriften der IFRS sowie die steuerrechtlichen Gewinnermittlungsregeln gegenübergestellt werden. Dem Anwender wird dadurch erstmals ein Handkommentar des österreichischen Rechnungslegungsrechts zur Verfügung gestellt, der über die reine Kommentierung des dritten Buches des UGB hinausgehend auch Darstellungen internationaler Rechnungslegungsvorschriften enthält.
Herausgeberportraits
Klaus Hirschler
StB ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, Steuerberater; lehrt am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Rechtsformplanung und -gestaltung ...Mehr »
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