Kreditgeber sind seit Juni 2010 dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags die Bonität des kreditwerbenden Verbrauchers zu prüfen. Die diesbezügliche Bestimmung des § 7 VKrG beruht auf den Vorgaben der Verbraucherkredit-RL 2008.