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Kenntnisse der europäischen Grundlagen des Umsatzsteuerrechtes sind mittlerweile von großer Wichtigkeit für die Rechtsanwender*innen, insb. bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Denn die Umsatzsteuer ist die erste und bisher einzige einheitliche Steuer innerhalb der EU. Die Grundlagen für die Regelungskompetenz der EU im MwSt-Bereich finden sich im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV). Insbesondere in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und in der EU-Durchführungsverordnung sind die Vorgaben der EU niedergelegt, deren Inhalte von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. Darüber hinaus spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der nationalen Anwendung des Umsatzsteuerrechtes eine immer bedeutendere Rolle.
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