Startseite

Neue Spielregeln für Nachhaltigkeitsberichte

NaBeG beschlossen

NaBeG beschlossen

Mit dem Beschluss im Nationalrat vom 21.1.2026 steht das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) kurz vor dem Inkrafttreten und bringt die EU-Vorgaben (CSRD) ins österreichische Recht. Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsinformationen künftig strukturierter und nach einheitlichen Standards (ESRS) im Lagebericht offenlegen. Neu ist vor allem die verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und der Offenlegung nach EU-Taxonomie. Vorgaben zur digitalen Auszeichnung (ESEF) sollen schrittweise nachziehen.

Schwerpunktthema NaBeG und die Auswirkungen auf Unternehmen: jetzt nachlesen in der RWK 1/26.